
Buchungs- und Mietbedingingen – Villa Gutenberg
Vermieterin: Langner-Elisenstr. 3 GbR
1. Vertragsschluss und Zahlung
Mit Abschluss der Buchung kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande. Höhe und Fälligkeit von An- und Restzahlung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Wird eine fällige Zahlung nicht fristgerecht geleistet, kann die Vermieterin dem Gast eine Nachfrist von 3 Tagen setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist keine Zahlung, ist die Vermieterin berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten.
2. Nutzung der Ferienunterkunft
Die Ferienunterkunft und ihr Inventar sind pfleglich zu behandeln. Mängel und während des Aufenthalts entstandene Schäden sind der Vermieterin oder dem Hausmeister Herrn Benkert als Ansprechpartner vor Ort unverzüglich mitzuteilen. Der Gast haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für von ihm oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden. Die Unterkunft darf nur mit der bei der Buchung angegebenen und zugelassenen Personenzahl belegt werden.
3. WLAN und Elektrofahrzeuge
Das WLAN darf nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Das Laden von Elektrofahrzeugen an Steckdosen der Ferienunterkunft ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
4. Stornierung durch den Gast
Bis 42 Tage vor Anreise ist eine Stornierung kostenfrei. Danach betragen die Stornokosten 41 bis 22 Tage vor Anreise 50 %, 21 bis 8 Tage vor Anreise 80 % und ab 7 Tage vor Anreise 95 % des vereinbarten Gesamtpreises.
5. Rücktritt durch die Vermieterin
Kann die Ferienunterkunft aufgrund außergewöhnlicher Umstände, insbesondere wegen Unbewohnbarkeit oder aufgrund einer behördlichen Anordnung, nicht zur Verfügung gestellt werden, ist die Vermieterin berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für den nicht möglichen Aufenthalt werden erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.
6. Haftung und Schlussbestimmungen
Die Vermieterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für persönliche Gegenstände des Gastes wird keine Verwahrung übernommen. Es gilt deutsches Recht.